Haftpflicht TYP 89 90PS teurer als GOLF VI 105PS???

  • Hallo,


    weil ich jetzt einen zweiten Wagen habe, hab ich ein Wenig die Versicherungen verglichen und festgestellt, dass der 80er in der Haftpflicht bei der Selben SF klasse und der Slebern versicherung in der Haftpflicht teurer ist als der Golf?


    Kann mir einer erklären wie des bei einer niedrigeren Typenenklasse des AUDI im Vergleich zum Golf sein kann?


    Ich dachte immer. Typenklasse niedriger also auch Haftpflicht billiger. ?


    Danke


    MfG


    BB

  • Hast auch nen kleinen Denkfehler, günstigere Versicherung soll auch nen Anreiz für nen neueren wagen sein


    Vergleich den Audi mal mit nem golf lV oder lll


    Ich finde den Audi trotzdem günstig, zumal auch restliche kosten überschaubar sind


    Ich glaub, Haftpflichtversicherung für den Audi 90 is bisschen günstiger


    dafür hatte ich bei meiner Versicherung anfangs Probleme mit der teilkasko,wollten sie nicht, hatten sie auch nicht in ihren listen


    Lief dann mit der Einstufung eines gleich alten 80er auch :)

  • Hallo,
    da der B3 mit 90 PS und der Golf VI mit 105 PS exakt 2 meiner 3 Autos sind, habe ich gerade mal nachgeschaut und auf die Schnelle die Versicherungsrechnungen von Ende letzten Jahres gefunden. Dort waren beide Fahrzeuge in der Haftpflicht in Typklasse 16 eingestuft, sind also grundsätzlich gleich teuer. Unterschiede in der tatsächlich zu zahlenden Summe für die Haftpflicht kommen somit bei mir nur durch das Saisonkennzeichen beim Audi und die unterschiedliche Schadensfreiheitsklasse zusammen.
    Wie schon erwähnt, ist die Regionalklasse beim Vergleich ohne Bedeutung, wenn die Fahrzeuge aus die gleiche Anschrift angemeldet sind.
    Auch die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge spielt bei der Berechnung der Typklasse keine Rolle, da eine durchschnittliche Schadenssumme pro Fahrzeug berechnet wird.
    Natürlich ist auch der Wert des jeweiligen Fahrzeuges ohne Bedeutung, da die Haftpflicht ja nur Schäden von Unfallgegnern ausgleicht, sofern einem eine Unfallverursachung oder mindesten -mitverursachung vorgeworfen wird.
    Der Wert des Fahrzeuges fließt nur bei der Berechnung von Teil- und Vollkasko mit ein. Dementsprechend ist mein Audi bei der Teilkasko in die Typklasse 13, der VW in 18 eingestuft.
    Wie gesagt, ist die durchschnittliche Schadenssumme pro Fahrzeug bei der Berechnung der Typklasse in den jeweiligen Bereichen Haftplicht, Teilkasko und Vollkasko von Bedeutung. Offensichtlich schneiden beide Fahrzeuge hierbei in der Haftpflicht gleich ab. Oftmals sind ältere Fahrzeuge in der Haftpflicht höher eingestuft, da z.B. jugendliche Fahrer, die sich noch keine jüngeren und damit teureren Autos leisten können, potentiell mehr Schäden verursachen. Da der Audi 80 aber auch nicht gerade das klassische Auto jüngerer Raser ist, trifft dies auf dieses Fahrzeug wohl nicht in diesem Maße zu.
    Viele Grüße, Sascha.

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