Darf man mit roten Nummern auf Treffen? (06er)

  • Hey,
    Also vorweg, ich habe jetzt fast 1 Stunde gesucht, aber nicht wirklich was gefunden was zu meiner Frage passt..


    Was darf man mit 06er Kennzeichen machen? (NICHT 07er)
    Z.B. auf Treffen fahren?


    Wenn es vielleicht schon einen Thread gibt bitte darauf hinweisen vielleicht bin ich auch einfach zu unfähig für die Sufu.. :D


    LG Call

  • Da steht ja "zum Zweck von Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten ausgegeben."


    Also könnte man auf ein Treffen fahren und es als "Probefahrt" anerkennen? Dauerbelastungstest? ^^

  • Man bewegt sich mit so etwas in einer Grauzone



    fällt einer Behörde
    -das muss nicht zwingend die Polizei sein,
    das kann auch das Finanzamt sein (Kfz-Steuer)
    oder die Zulassungsstelle-


    fällt einer Behörde also auf, dass ein Betrieb/eine Werkstatt/ein Händler das Kennzeichen vor allem dafür einsetzt,
    - um Versorgungs- oder Spaßfahrten zu veranstalten
    - oder gar Fahrzeuge überhaupt im Alltag damit zu bewegen
    - und/oder das Fahrzeug würde so gar nicht über den TÜV kommen


    kann es mächtig Ärger geben. Je nach Behörde.
    Finanzämter machen dann gerne Buchprüfungen
    Zulassungsstellen überprüfen die Zuverlässigkeit des Betriebes oder das Bedürfnis der Nummer
    Polizei filzt einen den Wagen und die Papiere ...


    so etwas kann dann bis zur gefühlten Schikane/Willkür führen - je nach zuständiger Behörde.
    Bevor ich mit so einer Nummer zuviele Späße/Gags veranstalten würde,
    würde ich zuerst einmal prüfen wie rigoros die Behörden (eben: Polizei, Finanzamt, Zulassungsstelle/Landratsamt) auf der Strecke vorgehen (Start - Wegstrecke - und vor allem beim Treffen an sich).


    Aber selbst wenn es in Deinem Landkreis/Deiner Gegend noch "Laissez-faire" läuft,
    würde ich es nicht übertreiben.


    Es gibt bereits Anstalten, dass man ebenso rigoros gegen das 06er vorgehen will,
    wie beim 07er (= praktisch keine Zuteilungen mehr) oder jüngst beim 04er (= fast vollständige Vernichtung des ursprünglichen Zweckes),
    diejenigen, deren Existenz am 06er hängt, werden es Dir "danken"


    Zusammengefasst: ich würde inzwischen keine Weltreisen oder Urlaubsfahrten mehr mit einem 06er veranstalten,
    ein Übelgelaunter Polizist kann einem schon bei einem Schlafsack und einer Chipspackung im Fahrzeug ein übles Paragraphenwerk auferlegen,
    das vielleicht vor Gericht keinen Bestand hat - aber für einige schlaflose Nächte sorgen kann ...



    PS: beim 04er sind sogar nur noch Überführungs- und Probefahrten erlaubt. Das schließt Urlaub-, Supermarktparkplatz oder irgendein Gepäck komplett aus.
    Ich würde den Wagen für das Treffen einfach regulär anmelden und nach dem Treffen wieder abmelden - dann hat man keinerlei Einschränkungen.



    ---


    Und ja: wir leben inzwischen in einer ziemlich eingeschränkten Bananenrepublik.

  • Wenn ich es richtig verstanden habe gibt es dann auch noch eine auf den Sack wegen Steuerhinterziehung?
    Und nicht nur derjenige der das Auto bewegt, mit dem Kennzeichen kriegt Ärger, sondern auch der, der es einem ausgehändigt hat?


    Danke für die Antworten :)

  • Wenn man das Glück hat, das der Landkreis noch 07er verteilt. Das ist bei uns eine Doktorarbeit.
    Aber besser als beim Nachbarlandkreis - da hilft nur noch eine "Gemeinnützigkeit" weiter (sprich: Oldtimer der Feuerwehr).


    --


    Calli: "Das rote Kennzeichen (genannt: 06er) darf nur noch zur betrieblichen Verwendung für Probe-, Prüfungs- oder Übungsfahrten geführt werden. Dabei muss ein Betriebsangehöriger fahren oder mitfahren. Bei einer konkreten Kaufabsicht kann das Fahrzeug mit rotem Kennzeichen auch an eine private Person für eine Probefahrt ausgeliehen werden."


    Insgesamt gibt es aber meistens nur Ärger, wenn ein Missbrauch überhand nimmt. Also es kann durchaus sein, dass die Polizei in Deinem Landkreis keinerlei Ärger wg. des 06ers macht


    - hier in der Gegend hatten wir z.B. nie ein Problem mit den 04er Kennzeichen. Entsprechend wurde ich nie mit dem 04er kontrolliert obwohl ich jahrelang weite Teile meines Fuhrparks damit bewegte.
    Ich fuhr natürlich ausschließlich damit für Bewegungs-, Kontroll- und Probefahrten. Ich war mit den Wägen nie beim einkaufen o.ä.
    Mir gings damals rein darum, dass ich nicht einsah für ein Fahrzeug regulär Steuer zu zahlen, obwohl ich den Wagen kaum mehr als 100 km im Jahr bewegte ...


    Zusammengefasst: ich würde die Option an ein 06er zu kommen sehr gewissenhaft und schonend verwenden und nach Möglichkeit diese Person nicht vor den Kopf stoßen (also z.B. auf so einer Probefahrt auf techn. Zustand, Warndreieck,Verbandskasten und den anderen Schmarre (Warnweste) achten und stark nach StVZO fahren).
    Für das angedachte Treffen würde ich eine normale Zulassung nehmen. Das wird ja tag-genau abgerechnet. Oder den Wagen für ein paar Monate im Jahr anmelden,


    wie ich es nun wegen dem 04er Desaster machen musste -
    zum einen find ichs jetzt ganz nett, das der ganze Fuhrpark immer einsatzbereit ist - auch wenn mich die Kfz-Steuer masslos ärgert.

  • Ich glaub hier sollte man mal etwas differenzieren. Die ehemals rote 04er Nummer gibt es seit einiger Zeit mit schwarzen Ziffern, nennt sich Kurzzeitkennzeichen. Die 05er Nummern sind nur für Technische Prüfstellen und Überwachungsorganisationen, die 06er für Fahrzeughersteller, Werkstätten und Händler. Hier ist die 05er/06er Nummer aber nur für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten gedacht.
    Übrig bleibt die 07er Nummer, die auch an Privatleute ausgegeben wird, allerdings nur noch für Oldtimer (älter 30 Jahre) und dann sind die auch nicht für den täglichen Gebrauch gedacht.

  • was ist denn bei euch los ?!
    bei uns in Oberbayern (speziell LKr Traunstein) is das wohl alles noch viel humaner... und 07er werden auch noch hergegeben...

    [align=center]


    '92 B4 Limo 2.3E quattro | olivgrün matt | BN-Pipes | Schlechtwegefahrwerk | Winterbitch
    '87 E30 2-Türer 328i 24V | diamantschwarz metallic | Sommerspaßgerät
    '95 B5 Limo 2.6 quattro | silber | Eisenmann ab Kat | 18" AVUS | KW Gewinde | Daily Driver

  • Das Kurzzeitkennzeichen wird seit 1.4. extra im FZV geregelt, nun im § 16a (zuvor ebenfalls im FZV § 16):


    Dazu:
    "(1) Ein Fahrzeug darf, wenn es nicht zugelassen ist, zu Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, (...)"
    es dürfen jetzt nur noch Probefahrten unternommen werden
    oder Überführungsfahrten.



    Die Art der Fahrt wird wie zuvor vorab festgelegt (in der Zulassungsstelle) und es darf nur noch diese unternommen werden. Die Angabe ist nun verbindlich geworden.
    Zum Vergleich die FZV § 16, die nun nicht mehr für das KZK gültig ist (also KZK vor dem 1.4.15): "Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten"


    Probefahrt ist nach § 2 Nr. 23
    "die Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs"


    Überführungsfahrt nach § 2 Nr. 25
    "die Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort."


    Die Ausführungen sind nach wie vor schwammig, denn Nebenzwecke sind nicht ausgeschlossen und die Nachweisbarkeit (für die Ordnungskraft) in der Regel schwierig.
    Wenn einen aber der Ordnungshüter nicht mag, ist es ihm mit der neuen §16a einfacher "ans Bein zu pinkeln" als zuvor in der §16;
    Beispiel: der Wagen hat nun ein KZK eines weit entfernten Landkreises (die sind jetzt nicht mehr gebunden), die Ausgabe liegt schon drei Tage zurück,
    man wird auf einem Supermarkparkplatz "erwischt", es ist in den Papieren eine Überführungsfahrt eingetragen = wer jetzt eine Probefahrt angibt, begibt sich auf ziemliches Glatteis. Da kann man sich dann evtl. einen Strick daraus drehen. Interessant werden auch die ersten Urteile, wenn die ersten Geschichten kommen, wenn eine Überführungsfahrt fünf Tage gedauert hat (evtl. noch kreuz und quer über diverse Landkreise - quasi von Garage/Stellplatz zu Garage/Stellplatz). Kurzum, wie der Gesetzgeber mit den neuen Geschichten umgeht bzw. wie rigoros er Missbrauch ausmerzen will.


    Dieses Problem hatte man vor dem 1.4. noch nicht:
    hier durfte man nämlich mit dem KZK noch "Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten" veranstalten.
    Also am ersten Tag Überführen
    und nun hatte man eben eine Probefahrt mit einem kleinen Nebenzweck ... die Angabe im Papier war davor nicht bindend, da auch der Gesetzestext eben durch das "und" nicht bindend war.


    wie von mir geschrieben: ob so etwas insgesamt gerichtlichen Bestand hat, ist nach wie vor fraglich. Das muss erst die Zukunft zeigen, wie rigoros nun verfolgt und geurteilt wird.
    Aber wenn sich der Hüter einen Stern verdienen will und auf so etwas geht ... kann es zumindest für schlaflose Nächste sorgen.


    Ich setze das KZK inzwischen nur noch für die Zwecke im §16a ein. Mir ist das andere zu WischiWaschi - wie so vieles inzwischen.
    Das wird nach den ersten Urteilen vielleicht anders - aber vorab würde ich empfehlen von dem
    gesetzlich neuen Kennzeichen (durch die neue §16a)
    Abstand zu nehmen. Zumindest eben, bis die ersten Urteile wegen dem "zu Probe- oder Überführungsfahrten" gelaufen sind.
    Ausnahme natürlich für den eigentlichen Verwendungszweck - aber den würde ich vorerst extrem regelkonform ausführen.


    ---


    Beim 07er darf der Landkreis "dank" der Ausnahmeverordnung auf dem es nach wie vor steht walten wie es lustig ist.
    Die einen verlangen regelmäßig HU-Berichte oder gar Gutachten,
    die anderen geben es überhaupt nicht mehr aus,
    andere Kommunen sind pflegeleicht.


    Bei uns ist es mit viel vorsprechen und Begründungen verbunden. Ein regelrechter Spießrutenlauf. Entsprechend selten ist es zu Gesicht zu bekommen. Ich schätze, dass in meinem Landkreis keine vier Dutzend Personen ein 07er haben. Die meisten davon Oldtimer-LKW, da sich kaum ein PKW-Lenker für einen Einzelwagen sich dieses Prozedere antut.

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