Fragen zum Wiederbeschaffungswert eines Autos lt Gutachten

  • Hallo,


    der Gutachter hat einen Wert von 2400 € festgesetzt. Aber in den Onlinebörsen erhalte ich von meinem Auto keinen unter (derzeit nur 10 Modelle zum Verkauf) 3900 - 4900 € ... in der Schwacke liegt er tatsächlich um: 2500 ...


    Kann man da irgendwas machen da ich evtl. einen Teil von der Vollkasko bekomme. Habe aber wg der hohen Laufleistung genau seit diesem Jahr die SB auf 2500 hochgesetzt und die TK dafür auf 0 festgesetzt ...


    Danke für Tipps ...

  • Ok. Also mit der Versicherung reden das die einen anderen neuen schicken. Oder mit dem reden? Das ganze Gutachten hat Fehler.


    Typ lt. Gutachten: MC - falsch ist kein Fließheck sondern ein MCT Stufenheck - sehr sehr selten in Europa. Hat dadurch überall 000 zu stehen ...
    Reifenmarke falsch angegeben. Zubehör falsch.


    Das Problem - ich bin im Norden von berlin und das Auto ist in Münchberg sichergestellt. Also 400 km Differenz ...


    Was würdest du machen?

  • Hmm, münchberg ist bei mir gleich um die ecke, wenn ich dir mit irgend etwas vor ort behilflich sein kann, sag Bescheid

    Audi 90 T89 B3 2,0E 85kW/116PS MKB PS GKB: AXE 224tkm Bj. 91
    Einer von noch 1.153 (Stand 2015)
    2014: 1.341 Stk.
    2013: 1.575 Stk.
    2012: 1.859 Stk.
    2011: 2.169 Stk.
    2010: 2.526 Stk.
    2009(Kaufjahr): 3.123 Stk.
    Suche: Karosserie teile b3 in LY9B in gutem oder sehr gutem Zustand
    gullideckel 15" 4*108

  • Soweit ich verstanden habe, ist es ein selbstverschuldeter Schaden - der Wagen wird Dir von Deiner Vollkasko ersetzt.
    Bzw. durch Deine 2.500 EUR SB (wusste gar nicht, dass es das bei den regulären Versicherern gibt - das kenne ich eigentlich nur von Exotenversicherungen), bekommst Du nun gar nichts mehr* für das verunfallte Kfz.
    Leitplankenschaden, Rettungseinsatz etc. übernimmt ja die Haftpflicht.


    Der Gutachter ist lt. zweiten Post von Deiner Versicherung gekommen. Die rechnen natürlich schön - für den Auftraggeber.


    Du könntest nun natürlich ein Gegengutachten anfertigen lassen
    und das dann zur Not per einem guten Verkehrsanwalt durchboxen - mit den üblichen Unwägbarkeiten ...
    würde aber so und so auf einen Vergleich hinaus laufen.



    Allerdings geht es eben gegen Deine Versicherung - eine Kasko werden die Dir dann nicht mehr anbieten (beim Folge-Kfz).
    Wenn es ein kleinerer Schuppen ist oder die A****z, dann bekommt man im Anschluss auch gerne bei der Haftpflicht ein "Sonderangebot" (HP müssen sie versichern ...), das man nicht mehr erwünscht ist ...


    -


    Da der Schwackewert aber nicht großartig abweicht,
    wird mittels diesem Vorgehen aber auch nicht wesentlich mehr zu erzielen sein.
    Gerade die Gutachter scheuen dann ein drastischeres Vorgehen, da die Zeit im Gericht als Zeuge furchtbar schlecht vergütet wird ...



    In solchen Fällen, sollte man immer zuerst einen eigenen Gutachter beauftragen
    und dann erst die Versicherungen informieren und klar stellen, dass man bereits eigens einen Gutachter angefordert hat.
    Die Gegenseite macht dann meistens keine Gegengutachten mehr (außer es gibt Auffälligkeiten), man scheut eben die gerichtlichen Vergleiche mit den Verfahrenskosten usw.
    Wer also als erstes das Gutachten mit seinem Gutachter macht, hat meistens die besseren Karten.


    Bzw. bei größeren Werten und Schäden die Sache komplett an einen Verkehrsrechtsanwalt (keinen allgemeinen Murkser!) abgeben ... schon bevor man irgend etwas macht - Aussagen vor der Polizei mit eingeschlossen ...


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    * Glasschäden am Kfz werden Dir durch deine TK 0 allesamt ohne Abzüge ersetzt.
    Falls Du einen Schutzbrief hast, versuche einen Deal mit dem Abschlepper zu machen;
    arbeite bei Deiner Versicherung darauf hin, dass sie wegen dem geringen Restwert des Wracks auf eine eigene Verwertung verzichten
    - dann bekommst Du zumindest das Wrack umsonst und kannst es schlachten ...


    -


    ich würde mir überlegen - falls die SB kein Verschreiber ist - ob ich da noch etwas unternehmen würde ... gerade bei Vergleichen bleibt man dann auch noch auf einem Teil der RA- und Gutachter-Kosten sitzen (solche Sachen sind auch gerne bei den Standard-Rechtsschutz-Versicherungen ausgenommen, gerade wenn es um Vergleiche geht ...) ...
    liegt an einem selber ... aber wäre mir zuviel Risiko für zuwenig Geld - da kann es schnell passieren, dass man dem Schlechten noch Gutes hinterher wirft.

  • Wiederbeschaffungswert ist immer so eine sache....wer sein Auto kennt und schätzt dem ist es mehr wert als dem Gutachter ;)


    Mein Gutachter hat damals auch auf Mobile.de nach einem "Gleichwertigem" Coupe gesucht, hat dann anhand des Baujahrs (1989) und der Laufleistung von ca 220.000km, dementsprechend "fertige" Kisten hergezogen.
    Eine Woche zuvor hatte ich mir sogar ein Coupe zum Schlachten angesehen und er meinte zu der Anzeige "Der kommt deinem nahe"... Ich dachte nur "du träumst doch" und hatte ihm Erklärt das ich den Wagen erst besichtigt hatte und der garnicht meinem entsprach.
    Er wollte natürlich nicht darauf eingehen...da hab ich mein Gutachten selbst geschrieben. Habs abgegeben und ich glaube ca 1,5 Wochen später hatte ich mein Geld inkl. Nutzungsausfall für 2 Wochen.


    Scheiss auf die ganzen Schwacke Daten oder sonstigen Dreck der rumfliegt.... Ein Auto ist letztentlich immer nur so viel Wert wie der Käufer bezahlen würde ;)

  • Ich habe heute mit dem Gutachter telefoniert. Er hat die FLH Limo rangezogen als Vergleich. Nicht das seltene Stufenheck als Grauimport. Das gint es tatsächlich gar nicht mehr oder nur für 6000 €.


    Er ändert nun das Gutachten ab. Die SB war kein Vertpper .... machen auch die großen damit man weiter fällt aber nur TK hat ...

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