Verkaufsverbot für Fahrzeugteile ohne E-Prüfzeichen.

  • Grade hab ich den -schon etwas älteren Artikel- in ner Zeitschrift gefunden, den ich hier mal eben mit euch teilen will.


    Fahrzeug-Teile: Gericht beschränkt den Handel.


    Prinzipiell gehts dabei um eine Klage eines Teilehändlers gegen einen Anderen, dessen Ebay-Shop Beleuchtungsteile ohne E-Prüfzeichen vertickert hatte. Ich gehe in dem Falle mal davon aus, dass es dabei um HID-Kits mit Halogensockel ging. ;)


    Zitat

    Mit seiner Entscheidung vom 25.9.2012 hast das OLG Hamm befunden, dass in Deutschland bestimmte Ersatzteile - vor allem aus den Bereichen Beleuchtung, Reifen und Sicherheitsgurte - nicht ohne Prüfzeichen verkauft werden dürfen (Az.: I-4 W 72/12). Selbst dann nicht, wenn im Angebot explizit darauf hingewiesen wird, dass die angebotenen Teile nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.


    Die Händler, die dennoch den Quatsch an den Mann bringen, machen sich somit Strafbar.
    Das Urteil reicht aber noch weiter, denn wer die teile dann kauft und verbaut, und im Straßenverkehr einsetzt, begeht möglicherweise auch Ordnungswidrigkeiten nach §23 StVZO oder §69a StVZO.


    Zitat

    Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Fahrzeugteil ohne amtlich vorgeschriebenes und zugeteiltes Prüfzeichen zur Verwendung feilbietet, veräußert erwirbt oder verwendet.


    Die Bußgelder hierfür reichen bis zu 5000€. Im Klartext: Nicht nur der Verkauf, sondern auch der Kauf, Einbau und Verwendung im Straßenverkehr ist verboten.
    Vom Urteil Betroffene Teile(-gruppen) sind:


    • Heizungen (außer elektrische und solche auf Kühlwasserbasis)
    • Luftreifen
    • Gleitschutzeinrichtungen (Schneeketten)
    • Scheiben aus Sicherheitsglas
    • Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas
    • Auflaufbremsen
    • Einrichtungen zu Fahrzeugverbindung (mit Ausnahmen)
    • Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht sowie für kombiniertes Fern/Abblendlicht
    • Begrenzungsleuchten
    • Spurhalteleuchten
    • Seitenmarkierungsleuchten
    • Parkleuchten, Park-Warntafeln
    • Umrissleuchten
    • Nebelscheinwerfer
    • Rückfahrscheinwerfer
    • Schlussleuchten
    • Bremsleuchten
    • Rückstrahler
    • Warndreiecke
    • Nebelschlussleuchten
    • Kennzeichenbeleuchtungen
    • Sicherheitsgurte
    • Kinderrückhalteeinrichtungen


    Ich denke für die Tuningbegeisterten hier werden wohl Scheinwerfer, SMLs und Kennzeichenleuchten am interessantesten sein. Zum Bauartgeprüften Scheinwerfer gehört selbstverständlich auch ein zugelassenes Leuchtmittel, die Auflistung ist also insofern unvollständig, als das sie die Innereien im Scheinwerfer (sprich: die Leuchtmittel) nicht konkret berücksichtigt.
    Und was haltet ihr davon? Ich denke: Das geht in Ordnung so, die Eumel mit ihren HID-Kits blenden wie die Sau, sogar am Tag. Oder seid ihr Teilnehmer/Sympathisant der Facebook-Aktion "Ich bin Tuner und kein Verbrecher" und fühlt euch illegalisiert für Bagatellen?

    [b]

    Audi Coupe|'96|ABK|Achatgrau|Tief, Breit, Laut und Voll mit Hifi
    Fahrzeug | Kommentare

    Seat Leon ST Facelift|'17|CRLB|Mythosschwarz|FR+Volle Hütte|DSG

    [align=center]Buick Wildcat|1964|7.0|Palomar Red/Black|Cruise Missile

  • Wenn mir der freundliche Herr an der Audiapotheke die US-Rückleuchten über den Tresen schiebt, hat er also von nun an ein Bußgeld zu erwarten oder wie?


    Meinung: Schwachsinnige Überreglementierung.
    Papiertiger: Notfalls andere Bezeichnung und anderer "offizieller" Einsatzzweck, fertig.


    Die StVZO regelt den Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum und das reicht meiner Meinung nach.

  • Ich sage mal so, im Grunde finde ich es schon richtig. Weil man nicht nur sich sondern auch andere Gefährden KÖNNTE. Gerade diese HID-Brenner Geschichten sind ein No-Go. Bei allen anderen Leuchtmitteln natürlich auch das fängt schon mit den LED's inner Kennzeichenbeleuchtung an wo ich mich mit zuzählen muss. Das alles wird aber keinen Abhalten diese Sachen zu kaufen da es immer Wege und möglichkeiten gibt an die Teile dran zu kommen.


    Und es gibt ja auch genug andere Teile von Autoherstellern wo nen E-Zeichen drauf ist. Mal unabhängig davon das es jetzt für das Auto gilt oder nicht.

    Life is better over 150 BPM - Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt :rofl:


    Audi 80 B3 "Sport Edition" 2,3L 136PS MKB: NG1 GKB: AXC; Webasto Standheizung + Vollauto. Klima + Audi 90 Front + Kamei-Spoiler + Tempomat :love: + BN-Pipes + Brock B6 16"


    .: Facebook :.

  • Ich finde auch das es in Ordnung geht, auch ich habe habe fast mal einen Abflug gemacht weil ein Honda Civic Fahrer meinte HID-Xenon Kits bei sich einbauen zu müssen und die Blendgefahr für andere Verkehrsteilnehmer ihm scheissegal war, leider habe ich mir das Kennzeichen vor Schreck nicht merken, sonst wäre es zur Anzeige gekommen :dash: . Was nicht STVO- und STVZO-konform ist und keine E-Prüfzeichen :grumble: hat, hat nichts :nono: im öffentlichen Straßenverkehr zu suchen.

  • Finde ich vollkommen in Ordnung so. Das E-Prüfzeichen gibt es nicht ohne Grund und in Deutschland geht nun mal alles über den Prüftisch. Wenn ich manchmal Ersatzrücklichtgläser für eine Simson sehe, ohne Prüfzeichen, die sind ja nicht rot sondern pink oder rosa oder sowas in der Art. Die Bauartgenehmigungen gab es auch in der DDR. Ein Händler wollte mich da aber mal vom Gegenteil überzeugen. :pillepalle: Wenn es ein reines Showcar ist, welches ohnehin keine Straßenzulassung erhält, dann solls wegen mir auch ohne E-Prüfzeichen gehen.



    Die US-Rückleuchten sehe ich hier als Ausnahme, da es ja eine vom Werk aus originale Ausstattung für die USA ist. In den USA gibts die Europanorm nicht, und was in den USA zugelassen ist, zählt bei uns nicht. USA=hinten rotes Blinklicht, Deutschland=orangenes Blinklicht. USA Leuchte ohne E-Nummer, somit im deutschen Straßenverkehr nicht zugelassen. Wenn man allerdings nen Doktor findet der einen Darfschein ausstellt, sieht die Sache anders aus. Ansonsten heisst es auf Europa umrüsten.


    Auch sicherheitsrelevante Baugruppen, wie Bremsen etc., niemals ohne Zulassung. Und ein Händler mit einen Funken Anstand und Ehrgefühl, würde solchen Schrott erst gar nicht anbieten.

  • Die Ergebnisse einer Suchanfrage bei Ebay sollten ausreichen um feststellen zu können wieviel dieses Urteil in Bezug auf die Unterbindung des Verkaufes von HID-Kits gebracht hat. E4
    :lol:

  • Also wenn das wirklich so noch aktuell ist dann bedeutet das ja das ich mich sogar strafbar mache wenn ich nur irgend eine billige Autolampe ohne Prüfzeichen kaufe um mir dann eine Beleuchtung im Partiraum draus zu bauen oder soetwas, und der Verkäufer würde sich genauso strafbar machen. Das selbe gilt für Leute die reine Showfahrzeuge zusammenbauen.


    So ein Urteil mag erstmal ganz toll klingen aber was aus dieser Regulierungswut für Kapriolen schlagen können ist alles andere als toll.
    Ich würde mich nicht wundern wenn diese Urteil mittlerweile schon wieder gekippt wurde.

  • Hmm irgendwie klingt mir das so .


    "wer die teile dann kauft und verbaut, und im Straßenverkehr einsetzt"


    Heißt für mich Kaufen ja , einbauen und los fahren Nein .
    Wäre ja nun mal nix neues . Oder ?(

  • Sicherlich ist es sinnvoll, diese Pseudo-Xenons und sonstwie blendenden Kram zu verbieten bzw vom Markt zu holen, aber ich finde, man kann es auch übertreiben. Ob jetzt das Blinkerglas ein E-Zeichen hat oder nicht ist nur eine Frage des Kaufpreises und beeinflusst eigentlich nix. Es blinkt trotzdem so wie es soll. Aber durch die Zulassungsverfahren da hinter wird es nur teurer..

  • Gegen den Xenon Nachrüstquatsch muss definitiv was getan werden, keine Frage. Meine US Leuchten lass ich trotzdem auch ohne E-Zeichen dran. Wir wurden mittlerweile sooft wegen dem Kennzeichen kontrolliert und nie wurde was zu den SML gesagt, 1x was zum rot blinken, aber das tut er ja nicht mehr.

  • Zitat

    Mit seiner Entscheidung vom 25.9.2012 hast das OLG Hamm befunden, dass
    in Deutschland bestimmte Ersatzteile - vor allem aus den Bereichen
    Beleuchtung, Reifen und Sicherheitsgurte - nicht ohne Prüfzeichen
    verkauft werden dürfen (Az.: I-4 W 72/12). Selbst dann nicht, wenn im
    Angebot explizit darauf hingewiesen wird, dass die angebotenen Teile
    nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.

    Zitat

    Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Fahrzeugteil
    ohne amtlich vorgeschriebenes und zugeteiltes Prüfzeichen zur
    Verwendung feilbietet, veräußert erwirbt oder verwendet.



    In meinen Augen ist die Reglementierung ein Schwachsinn.


    Ich mein, ist doch jedem sein Bier ob er das gesetzeswidrig innerhalb der StVO einsetzt,
    oder nur bei Show-Fahrzeugen oder auf Privatgelände.
    Nun soll der Handel unter Strafe gestellt werden, wobei das einem niemand verbieten kann.
    Sofern das Angebot eindeutig als nicht StVO konform und somit ohne E-Prüfzeichen klassifiziert wurde,
    sehe ich einem Handel damit nichts im Weg stehen, warum auch?


    So gesehen sollten eben die Polizisten besser geschult werden um das in den Kontrollen auch erkennen zu können um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.



    Als nächstes darf ich wohl mein Rennmofa, das ich auf unserem Privatgelände fahre nicht mehr bewegen weil ein "Tuningluftfilter Pilz" verbaut wurde und der kein E-Prüfzeichen hat :pleasantry:. Und wie soll ich dann dafür Ersatzteile bekommen?


    Wir machen uns doch nur noch mehr künstlich hochgezogene Probleme die keine Sau für wirklich nötig erachtet.
    Manchmal will man garnicht glauben was andere so an geistigem Dünn****** abgeben.
    Dann kauft man sich das eben wie immer im Ausland ein und umgeht wieder mal unsere eigenen Deutschen Händler und schmälert
    unseren Wirtschaftlichen Umsatz.
    Am Ende ist alles wie gehabt, diejenigen die etwas haben wollen, bekommen es auch.
    Und der Rest badet den Blödsinn aus.


    PS: Ich habe weder pseudo Xenon-Kits noch sonstigen nun reglementierten Kram verbaut


    In diesem Sinne mein Wort zum Sonntag :phat:

  • Richtig, die kontrollierende Instanz, also hiermit unsere Exekutive sollte mal eine ordentliche Schulung in sowas erhalten.
    Teilweise grenzt es ja auch an wahrloser "Nötigung".
    Vieles ist klar vorgegeben, und meiner Meinung nach sollte man sich daran im groben auch halten.
    Aber wenn diese Pfeifen kommen und meinen der Heckspoiler sei von eBay und sich noch nicht einmal mit der Audi TN auf der Innenseite zufrieden geben und ich erstmal mit einem Wisch von Audi zur Vorlage wieder erscheinen musste, dann können die mich auch getrost am Arsch lecken.

  • N scheiss hätte ich da gemacht. Beschwerde bei der nächsten Dienststelle eingereicht, fertig aus. Du bist doch nicht deren Aus-, Weiterbilder. Wenn die keinen Plan haben, haben sie halt Pech gehabt. Sowas lass ich dezent abtreten.


    Ob es nun sinnvoll ist, oder nicht, das über den Handel auszubaden, das weiß der Fuchs. Vieles kann man so oder so im Ausland kaufen. Das regelt sich schon allein über den günstigeren Preis. Und dank der Globalisierung ist das doch heute kein Stress mehr. Meiner Meinung nach muss aber irgendwo der Rotstift mal angesetzt werden. Du und ich wir achten vielleicht drauf, es gibt aber auch genug die eine Strafe biligend in Kauf nehmen und sowieso machen was sie wollen. Ungeachtet dessen ob andere zu Schaden kommen könnten.

  • Absolut richtig. Genau deswegen erachte ich diesen Bereich (wie viele andere auch) als Graustufe, bzw. als Gratwanderung.
    Und die daraus resultierende Abwälzung auf den ausländischen Handel ist nunmal die logische Konsequenz darauf, so oder so, ein kleiner Schritt der kaum was erreichen würde.


    PS: Die Dienstbeschwerde wurde eingereicht und nach langem Gespräch mit dem Dienststellenleiter hab ich davon abgesehen irgendwas gegen Nötigung vorzunehmen.

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