Hallo Leute,
ich habe mir im Januar dieses Jahres meinen B4 gekauft , gestern habe ich ihn in die Werkstatt gegeben um die Vorderen Radlager machen zu lassen, jetzt hat mein netter Werkstattmensch aber noch andere Mängel wie z.B. einen ausgeschlagene Antriebswelle, ungleichmäßih bremsende Bremsen und ne vergammelte Auspuffhalterung gefunden ( und das Termostat muss auch gemacht werden ) !
Jetzt meine Frage an euch , muss der Händler dafür einstehen bzw ist das ein Garantiefall ( ich bin der meinung da gabs mal son Gesetz ) ?
Wär echt klasse wenn ihr mir dazu was sagen könntet !
mfg bart