Gebrauchtwagen Garantie vom Händler

  • Hallo Leute,


    ich habe mir im Januar dieses Jahres meinen B4 gekauft , gestern habe ich ihn in die Werkstatt gegeben um die Vorderen Radlager machen zu lassen, jetzt hat mein netter Werkstattmensch aber noch andere Mängel wie z.B. einen ausgeschlagene Antriebswelle, ungleichmäßih bremsende Bremsen und ne vergammelte Auspuffhalterung gefunden ( und das Termostat muss auch gemacht werden ) !


    Jetzt meine Frage an euch , muss der Händler dafür einstehen bzw ist das ein Garantiefall ( ich bin der meinung da gabs mal son Gesetz ) ?


    Wär echt klasse wenn ihr mir dazu was sagen könntet !



    mfg bart

  • Klar gibs Garantie,


    aber an deiner Stelle würde ich im Vertrag schauen was vereinbart wurde, in der Regel wird eine Garantie bei so alten Fahrzeugen ausgeschlossen, zudem sind gerade Bremsen meist nicht wiklich ein Garantiefall --> Verschleißteil,


    versuch macht klug, wir hatten hier im Forum schon oft das Thema....zu einem wirklichen Ergebniss sind wir meist nicht gekommen....

  • Du kannst es versuchen, aber diese "Garantie" ist schönrederei, da diese Teile wirklich alle als Verschleissteile deklariert werden können, und von der Versicherung auch so deklariert werden. Dem Händler ist das relativ wurscht, der gibt das an die Versicherung weiter, mit der du dann rumstreiten kannst.


    Und deine Probleme sind ja im Alter normal. Das ist alles Verschleiss. Somit wirste nix bekommen.

  • Nur mal zur Info!
    Ein Händler kann zwar in den Vertrag schreiben ohne Garantie und Gewährleistung.
    Das bringt Ihm aber rein garnichts denn als gewerblicher Anbieter kann er das nicht umgehen.
    Hat mir mal ein freundlicher Händler hier bei uns erklärt weshalb die solche alten Kisten auch nur in den Export wohl gemerkt außerhalb der EU Grenzen verkaufen.
    Denn wenn er den Wagen in die EU verkauft kann er trotzdem rangezogen werden.

  • Nur mal zur Info!
    Ein Händler kann zwar in den Vertrag schreiben ohne Garantie und Gewährleistung.
    Das bringt Ihm aber rein garnichts denn als gewerblicher Anbieter kann er das nicht umgehen.
    Hat mir mal ein freundlicher Händler hier bei uns erklärt weshalb die solche alten Kisten auch nur in den Export wohl gemerkt außerhalb der EU Grenzen verkaufen.
    Denn wenn er den Wagen in die EU verkauft kann er trotzdem rangezogen werden.


    wie oft war ich schon bei verhandlungen in dem es genau um dieses Thema ging, --> Aus mangel an Beweißen eingestellt....


    Papier ist geduldig, da kann noch soviel im Gesetz stehn....

  • Leider siehts da nicht gut aus denk ich, da kommst nicht weit, das trifft auf 3 Jahre alte Autos zu aber bei einem 80er redet der sich einfach raus.


    Ich würd probieren irgend eine Lösung zu finden von der du trotzdem was hast, evtl. macht ers für einen anständigen Preis oder so. Wenn er dir in der Hinsicht entgegenkommt wärs auch okay denk ich.

  • Moment moment...


    Wenn denn ne Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen wurde, dann hast du dazu auch Versicherungsunterlagen bekommen, dadrin stehen dann alle Vertragsklauseln, was in die Garantie fällt, und was nicht reinfällt.


    Wenn du keine hast, dann is das ne Sache der Gewährleistungspflicht des Händlers. Das sin zwei paar Schuh'... Gewährleistung is nich = Garantie.
    Wenn letzteres zutrifft, dann hast jetz erstmal die Möglichkeit in nem ruhigen Ton zu dem Händler hinzugehn und mit dem die Mängel durchzusprechen, und wie der sich das vorstellt, die Sache ins reine zu bringen. Da gibts dann a) er murrt aber macht alles ordentlich oder b) er jagt dich vom Hof/redet dir ein, dass das alles seine Richtigkeit hat. In dem Falle wendest dich an deine nächste Schiedsstelle des Kraftfahrzeuggewerbes, und bittest die um Regulierung. Die schnauzen den Händler dann zusammen, und verpflichten ihn zur Gewährleistung/Reparatur. Wenn das wieder nix bringt, Verkehrs-Rechtsschutz einschalten und Mängelbeseitigung beim Händler einklagen. Selbst wenn eine Mündliche Absprache auf Garantieverzicht dummerweise getroffen wurde, solangs nix schriftliches gibt, is dein Audi vorm Gesetz genauso wie der Jahreswagen, der daneben stand.


    greetz

    [b]

    Audi Coupe|'96|ABK|Achatgrau|Tief, Breit, Laut und Voll mit Hifi
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    Seat Leon ST Facelift|'17|CRLB|Mythosschwarz|FR+Volle Hütte|DSG

    [align=center]Buick Wildcat|1964|7.0|Palomar Red/Black|Cruise Missile

  • Ja, das sind leider immer zwei paar Schuhe, da kommt es oft auch auf Vertragsdetails an, die Händler kennen schon alle Schlupfwinkel und Möglichkeiten, um sich im Garantiefall Ärger vom Hals zu halten. Was ich auch machen würde, ist die Auto-Rechtschutzversicherung einzuschalten, die kann zumindest mal etwas Druck auf den Händler machen und dann überlegt der in der Regel zweimal, ob er wirklich vor Gericht gehen würde und eine schlechte Publicity in Kauf nehmen würde. Gerade für solche Fälle macht eine Rechtsschutz echt Sinn, nicht unbedingt um sie voll einzusetzen, aber als Druckmittel ist sie sehr gut geeignet.

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