Reifenzulässigkeit beim Coupe

  • Moin,
    hoffe mir kann jemand weiterhelfen...
    Hab nen 89er Audi Coupe fronti im Aufbau.
    Verbaut ist jetzt ein H&R Cup-Kit dass bei Rad-Reifen Kombi eine Maximalgröße von 215/40/17 auf 8x17 ET30 vorgibt.
    Original waren ja 205/60/15 auf 7x15 ET37
    Ich hab jetzt Felgen mit Gutachten welches den Reifen 205/45/17 vorgibt. Die Felgen haben 7x17 ET37. Wären diese Reifen in Bezug auf die Fahrwerksvorgabe zulässig? Im Vergleich zu den Originalen würde der Abrollumfang bestens passen. Nur wegen der Fahrwerksangabe bin ich mir unsicher.
    Hoffe mir kann diesbezüglich jemand helfen...
    LG

  • Ich fahre die selbe Größe, auch die selbe ET aber 8.5J und passt. Habe Gewinde verbaut.

    Moin, danke für die schnelle Antwort...
    dass das passt ist mir klar, ich weiss nur nicht ob meine gewünschte größe kleiner ist als die Vorgabe vom Fahrwerk. Habe keinen Bedarf auf Einzelabnahmen und möchte mich daher im Bereich der Gutachten bewegen....

  • Ich war bisher der Meinung, dass eine Einzelabnahme fällig wird, sobald du mehrere Teile (Fahrwerk + Felgen) wechselst, da sich die einzelnen Gutachten immer auf ein ansonsten originales Fahrzeug beziehen.


    Selbst wenn die Felgen-Reifen-Kombi für das Fahrwerk zugelassen wäre, dann müsste ja im Umkehrschluss auch das Fahrwerk im Felgengutachten zugelassen sein.


    Wie immer:


    Frag am besten den Prüfer der es eintragen soll.

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