H-Fähige Felgen für Coupe

  • Ich wusste nicht, dass man für ein H-Kennzeichen "spezielle" Felgen braucht. Ich hatte mich bei meinem letzten TÜV-Termin mit meinem Prüfer darüber unterhalten. Ihm sind die Felgen, Tieferlegung usw. fast egal. Wichtig ist ihm die Erhaltungswürdigkeit.
    Hast du dich mit deinem Prüfer darüber schonmal unterhalten, was er für die H-Zulassung alles fordert?

  • Bis jetzt noch nicht. Aktuell sind 17 Zoll OZ-Felgen verbaut - ansonsten bis auf den fehlenden Radio 100% original.


    Mir schwebt im Kopf, dass man das H auch eher als 30 Jahre Erstzulassung machen kann, glaub da war was mit dem Baujahr bzw. dem ersten Baujahr der Baureihe - kann mir das jemand was dazu sagen?


    Baujahr wäre 1986 und EZ aber erst 1989.


    Gruß Michi

  • Wie Beelzebub schon geschrieben hat.
    Die H-Abnahme kann frühestens 30 Jahre nach der Erstzulassung erfolgen. Wenn dein Wagen Bj. '86 ist, aber erst '89 zum ersten Mal zugelassen wurde, mußt du noch mindestens bis zum Tag genau 30 Jahre nach EZ warten.
    Da ich ein Fan vom Originalzustand eines Old-bzw. Youngtimers bin würde ich persönlich auch zu originalen Audifelgen der damaligen Zeit tendieren.
    Aber das waren halt max. 15 Zöller bzw. 16er beim S2.


    Anbei noch ein Bild mit den beiden Alufelgen welche im Coupé Sonderausstattungsprospekt von 7/89 abgebildet sind. Und die sind 100 %ig H-fähig.

  • Schaue mal untzer dem Link der Oldtimer Markt sowie den diversen Verlinkungen aus dem Artikel, wie z. B. der Richtlinie zur Begutachtung von Oldtimern im Wortlaut.


    Etwas entspannter ist der Anforderungskatalog des TÜV Süd ausgeführt.


    Was die Frage nach den Felgen angeht, gilt die Regel der möglichen Nachrüstung innerhalb der ersten 10 Jahre nach Inbetriebnahme (gerne auch Erstzulassung oder Herstellerdatum). Meist lässt sich auch vortrefflich über die Auslegung von zeitgemäß diskutieren, was über den optischen Vergleich funktioniert. Am Ende gilt, sich mit der verantwortlichen Prüforganisation, am besten sogar den zuständigen Prüfern, vorab auszutauschen.

  • Du kannst darauf hinweisen, berufen kannst du dich darauf nicht.
    Es gelten die 30 Jahre für dein Fahrzeug.
    Nicht für irgend ein enderes.
    Auch wenn es früher gebaut wurde.

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  • Der Wort laut besagt mit Ausnahmegenehmigung auch vor 30 Jahre - kann ich mich dann darauf berufen das es 1986 bereits zugelassene T89Q Fahrzeuge gegeben hat?

    Du sprichst von einem Audi Coupé, Typ 89. Dieses kam erst 1988 auf die Straße und wurde bis 1996 gebaut. Hier greift 1988 nicht und selbst wenn dem so wäre, würde bei der Verbreitung der Fahrzeuge der Tag der Erstzulassung gewählt. Eine mögliche Ausnahme ist das Produktionsdatum, falls das Fahrzeug sehr lange nicht angemeldet wurde.


    Aufgrund der verschiedenen Motorisierungen, incl. Facelift, wäre es praktisch, zu wissen, um welches Modell und welches Baujahr es sich handelt.

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