Reifen/Fahrzeugschein Frage

  • Ich habe in meinem Fahrzeugschein unter anderem 215/45 ZR15 eingetragen. Diese Reifengröße wurde damals auf RH Felgen Eingetragen, ist es nun möglich wenn die Felgen die ich zur Zeit habe die selbe Größe haben diese Reifen einfach aufzuziehen, oder wird dann eine erneute Einzelabnahme fällig?


    Weil Eingetragen sind sie ja, jedoch auf anderen Felgen. In der Aktuelen ABE der Felgen steht für den B3 nur bis 195, und B4 die besagte Größe. Wie verhält sich denn das?



  • Nur um jetzt klarheit zu schaffen, der satz war grad etwas lang :D


    Du hast andere Felgen die du fahren willst, welche aber die gleichen Maße wie die alten haben. :arrow: Andere Felgen neue Eintragung, kla
    Du willst dann auf der neuen Felge andere Reifen fahren die bisher noch nicht montiert waren. :arrow: Neue Reifengröße neue Eintragung, auch kla


    Willst du jetzt nur eine andere Felge aber die Reifen behalten musst du die Reifen natürlich nicht nochmal neu Eintragen lassen.

  • Zitat

    Du hast andere Felgen die du fahren willst, welche aber die gleichen Maße wie die alten haben. Andere Felgen neue Eintragung, kla
    Du willst dann auf der neuen Felge andere Reifen fahren die bisher noch nicht montiert waren. Neue Reifengröße neue Eintragung, auch kla


    Willst du jetzt nur eine andere Felge aber die Reifen behalten musst du die Reifen natürlich nicht nochmal neu Eintragen lassen.


    1. Anstatt der RH Felgen sind Rial montiert. Die sind nicht eingetragen da ich ja das Gutachten habe.
    2. Die 215er waren auf der Felge noch nicht montiert, jedoch auf den RH welche die selben Dimensionen wie die Rial haben.


    Nun würde ich gerne die 215er auf der Rial Felge fahren, aber wie es ausschaut komme ich im eine Einzelabnahme nicht herum^^

  • Hallo, ich habe eine ähnliche Problematik, die kann ich hier aber leider anhand des Gesagten nicht ganz beheben...
    Laut meinem Büchle darf ich prinzipiell 6J x 14 ET45 Alu-Felgen auf meinem Typ 89 fahren, u.A. in Kombi mit nem Reifen 195/60.
    Eingetragen sind bei mir im Fahrzeugschein (FS) nur die hässlichen 175/70 R14, die ich als Stahlfelge auch drauf hab (Abmessungen: kein Plan! Steht nix im FS -vermutlich aber auch ET45, ne 5,5J oder 6J...?!-)
    Erlaubt das "R14" im FS mir dann quasi "in einem" die geplanten Alu-14er Felgen und ich müsste nur die 195/60 Pneus noch nachtragen lassen?
    Muss ich dann mit ner ABE zur Zulassungsstelle (Hab ich nicht eh' ne ABE bei gleichen Felgenabmessungen?) für die Eintragung der Pneus vornehmen zu lassen? Wann, wie und überhaupt, kommt der TÜV ins Spiel?


    Sorry wenn ich hier einige langweile, hab aber noch nie Eintragungen vornehmen lassen müssen, bisher. Danke schonmal im Voraus!

  • wenn du einen Satz originale 14"-LM-räder draufschraubst, dann sind sowohl diese als auch die 195/60/14 breits in deiner Fzg-ABE enthalten. Alternativ gibt es zu deinem Satz zu erwerbender Räder eine ABE dazu, die dir die zusaätzliche Eintragung erspart. Genauso verhält es sich übrigens auch bei 205/50/15 auf originalen LM-Rädern, auch diese sind in der Fzg-ABE enthalten.


    Für alles andere bleibt dir der Weg zum Prüfingenieur

  • wenn es ja im Prinzip egal ist welche Pneus ich drauf hab, solange Umfang und Tachoabweichung weiter stimmen, warum werden dann überhaupt die 175/70 pneus und nicht nur die felge im fahrzeugschein eingetragen?


    Also kauf ich die andere 14" Felge, evt andere ET oder Maulweite spielt keine Rolle, zieh pneus drauf, schraub alles dran und niemand sagt mir dann das es verboten sei, weder polizei noch tüv?

  • Lies bitte meinen Post noch mal, vor allem die Stellen, an denen es um ORIGINAL oder ABE für Zubehörräder geht!


    Bei diesen hat jemand anders (nämlich der Hersteller) die Abnahme schon erledigt. Eben weil es nicht egal ist, was für eine Rad-Reifen-Kombination an deinem Auto verbaut ist.

  • Die originalen Audi (B3) Räder brauchen keine Eintragung bzw. existiert auch keine extra ABE, nur muss eben darauf 175/70 R14, 195/60 R14 oder 205/50 R15 montiert werden. Einfach an diese drei originalen Dimensionen halten, extra irgendwelche Zwischengröße bei 14" oder 15" eintragen nur weil der Reifen etwas billiger ist bringt doch nichts bzw. macht nur mehr Aufwand.


    Hab hier in der Nähe einen B3 mit den originalen 15" B3 Aeros gesehen, der hatte allerdings exotische 205/65(!) R15 SR drauf. Gehört einfach nicht drauf, passt nicht und sieht vorallem mehr als merkwürdig aus. Auf den 5,5x14 Stahlfelgen lassen sich ebenfalls 195/60 R14 Reifen montieren.


    Im alten Fahrzeugschein standen alle drei Dimensionen drinnen, im neuen leider nur noch die Basisgröße 175/70 R14. Dennoch sind alle drei originalen Dimensionen erlaubt.


    Zubehörfelgen, ATU-Felgen usw. brauchen normalerweise eine ABE, Gutachten vorallem wenn abweichende Reifengrößen montiert werden.


    Hier die Übersicht der originalen B3 Felgen mit der jeweiligen originalen ET:

  • Konkret ist es dieFelge in den angehängten Bildern.
    das müsste NR 2 von oben links sein.
    nächste frage nach schrauben hätte sich ja dann auch erledigt, sind ja scheinbar überall die originalschrauben mgl.
    muss ich die ABE E251 da mit mir führen zum vorzeigen oder is das überflüssig?


    aber vielen vielen Dank schonmal

  • Ja, das ist die zweite von links oben (304).


    Eine ABE musst Du zum Vorzeigen nicht dabei haben, da es sich um eine Orignalfelge des Herstellers für Dein Modell handelt. Aus eigener Erfahrung weiss ich jedoch, dass ein Mitführen der Freigaben des Herstellers nicht schadet.

  • Diese urigen Ronalspeichen Felgen sind absolut 100% original für den B3, da braucht man nichts normal vorzeigen. Und braucht einfach die originalen Schrauben, keine anderen. Hatte die gleichen auch jahrelange auf dem PM mit 195er Reifen im Sommer drauf, allerdings mit der Teilenummer 853 601 025 ohne dem A am Ende. Mit den 195er Reifen wirken sie auch schön satt, 175er sollten da sowieso zumindest wegen der Optik eher nicht drauf, finde ich.


    Gibts da einen Unterschied bezüglich Felgengewicht oder Lackierung zwischen den beiden Nummern bzw. ist es erlaubt eine Mischbestückung aus beiden Teilenummern mit bzw ohne A zu montieren?

  • Gibts da einen Unterschied bezüglich Felgengewicht oder Lackierung zwischen den beiden Nummern bzw. ist es erlaubt eine Mischbestückung aus beiden Teilenummern mit bzw ohne A zu montieren?

    Da die Farbauswahl deutlich größer war als zwei Farben, würde ich diese ausschließen. Zudem standen die Farbnummern noch einmal separat hinter der Teilenummer. Ich nehme an, dass es Baujahr abhängig ist.

  • Da die Farbauswahl deutlich größer war als zwei Farben, würde ich diese ausschließen. Zudem standen die Farbnummern noch einmal separat hinter der Teilenummer. Ich nehme an, dass es Baujahr abhängig ist.

    Vermute auch, dass das A am Ende eher einfach nur mit dem Baujahr zu tun hat. Meine sind von '87, dann sollte man eine Felge des Satzes der Teilenummer ohne A auch mit einer A-Felge austauschen können.

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